Datenschutzerklärung
1. Allgemeine Hinweise
Wir, die CB Energie Expert GmbH, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig, und wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
2. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
CB Energie Expert GmbH
Geschäftsanschrift:
Pfarrer-Streit-Str.16
94345 Aholfing
Telefon: +49 8553 8169669
E-Mail: info@energie-expert.eu
3. Datenerfassung auf unserer Website
Wenn Sie unsere Website besuchen, werden automatisch technische Informationen (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem, Uhrzeit des Seitenaufrufs) erfasst. Diese Daten werden anonym erfasst und dienen ausschließlich dazu, die fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten und unser Angebot zu verbessern.
4. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt
Wenn Sie uns per Kontaktformular oder E-Mail Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben inklusive der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
5. Nutzung von Google Analytics
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Google Analytics verwendet sog. "Cookies". Die durch Cookies erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie das Browser-Plugin zur Deaktivierung von Google Analytics verwenden.
6. Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung zu erhalten. Außerdem haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Dazu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der oben angegebenen Adresse an uns wenden.
7. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Allgemeine Verkaufsbedingungen CB Energie Expert GmbH (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle direkten Geschäftsbeziehungen und Verträge mit unseren Kunden. Sie gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf beweglicher Waren, unabhängig davon, ob die Ware von uns selbst hergestellt oder eingekauft wurde.
Darüber hinaus gelten diese AGB für sämtliche von uns angebotenen Werk- und Dienstleistungen, insbesondere für:
- die Planung, Beratung und Projektierung von Photovoltaik-, Klima-, Speicher- und sonstigen energietechnischen Anlagen,
- den Verkauf und die Lieferung von Anlagen, Komponenten und Zubehör,
- die Montage und Installation der Anlagen,
- die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung,
- die Anmeldung und Abstimmung mit Netzbetreibern sowie die Unterstützung bei behördlichen Verfahren, soweit vertraglich vereinbart,
- die Unterstützung bei Förderanträgen, soweit diese ausdrücklicher Vertragsbestandteil sind,
- Wartungs-, Service-, Reparatur- und Instandhaltungsleistungen.
Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung bzw. Beauftragung ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben. Wartungsleistungen sind nicht Bestandteil des Kauf- oder Werkvertrages, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt als verbindliche Bestellung, sobald es schriftlich, mündlich oder durch Anzahlung des Kaufpreises akzeptiert wurde. Wir können die Bestellung innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montage zum vereinbarten Termin ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann. Er hat insbesondere
- freien und sicheren Zugang zum Montageort zu gewährleisten,
- erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen (z. B. des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft) einzuholen,
- einen geeigneten Stromanschluss sowie erforderlichenfalls Internetzugang für Inbetriebnahme und Konfiguration bereitzustellen,
- statische oder bauliche Voraussetzungen sicherzustellen, soweit diese nich ausdrücklich von uns geschuldet sind,
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten. Hierdurch entstehende Mehrkosten können gesondert berechnet werden.
§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart und auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Alle angegeben Lieferfristen sind unverbindlich und können u.U. abweichen. Gegen einen von uns nicht verschuldeter Lieferverzug können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden, weiterhin gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Falle ist aber eine
schriftliche Mahnung des Käufers erforderlich. Liefer- und Montagetermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung sowie geeigneter Witterungsverhältnisse. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Lieferengpässen oder ungeeigneter Wetterbedingungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 6 Preise und Zahlung
In unseren Rechnungen ist die Umsatzsteuer separat aufgeführt. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten, sofern es nicht gesondert vermerkt ist. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis vollständig innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Rechnung wird separat per E-Mail oder Brief verschickt. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die
Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Wir sind berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller nur berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Lieferzeit
Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus, insbesondere die fristgerechte
Anzahlung bzw. Zahlung von Abschlags- und Zwischenrechnungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Der Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns
eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 9 Abnahme Werkleistung
Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme unter Angabe wesentlicher Mängel oder wird die Anlage in Betrieb genommen bzw. genutzt, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig. Die technische Fertigstellung einer Anlage ist nicht mit der endgültigen Inbetriebnahme gleichzusetzen. Die tatsächliche Inbetriebnahme kann von der Freigabe des zuständigen Netzbetreibers oder weiterer Behörden abhängig sein. Für Verzögerungen außerhalb unseres Einflussbereichs übernehmen wir keine Haftung.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge
Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. Ertrags-, Verbrauchs- oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellen Prognosen auf Grundlage anerkannter Berechnungsmethoden dar. Tatsächliche Erträge können insbesondere aufgrund von Wetter, Verschattung, Verschmutzung, technischen Gegebenheiten oder verändertem Nutzerverhalten hiervon abweichen. Eine bestimmte
Stromerzeugung oder Amortisationsdauer wird nicht geschuldet. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die
Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann
der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Der Anspruch des Bestellers wegen Sachmängel für Neuprodukte verjährt nach 2 Jahren bei Privatkunden und nach 1 Jahr bei Unternehmen ab Lieferdatum. Für gebrauchte Gegenstände verjährt der Anspruch bereits bei 1 Jahr. Kein Anspruch besteht, wenn der Besteller das Produkt innerhalb der Gewährleistungszeit
verändert, manipuliert, veräußert oder unsachgemäß verbaut oder handhabt, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Zeigen sich Mängel, ist der Besteller verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat in Textform zu erfolgen. Sollte sich ergeben, dass die entstandenen Mängel keinem Gewährleistungsanspruch entsprechen, trägt der Kunde die angefallenen Kosten für Anfahrt und Reparatur oder Ersatz der Ware. Wir haften nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Kunden, unseren gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmern) beruhen. Wir haften ausschließlich für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Die Haftung für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Gesellschaft für sämtliche
Schadensereignisse aus einem einzelnen Vertragsverhältnis auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt:
- den Netto-Auftragswert des jeweiligen Vertrages oder
- EUR 25.000,00.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften
nichts anderes bestimmen.
Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung ausgeschlossen für:
- mittelbare Schäden,
- Folgeschäden,
- entgangenen Gewinn,
- ausgebliebene Einsparungen,
- Produktionsausfälle,
- Betriebsunterbrechungen,
- Nutzungsausfälle,
- Datenverlust oder Datenbeschädigung, soweit diese durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen hätten vermieden werden können,
- Ansprüche Dritter sowie sonstige reine Vermögensschäden.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten der Gesellschaft. Für bereits vorhandene Mängel an Dach, Fassade oder Unterkonstruktion übernehmen wir keine Haftung. Werden während der Montage bislang nicht erkennbare Schäden festgestellt, können erforderliche Zusatzarbeiten nach Rücksprache gesondert berechnet werden. Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft verjähren innerhalb eines Jahres ab
Kenntnis des Schadens und der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte vorgenommen werden oder die Anlage entgegen den Herstellerangaben betrieben wird. Soweit für gelieferte Produkte eine Herstellergarantie besteht, handelt es sich ausschließlich um eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers. Umfang, Dauer und Voraussetzungen der Garantie ergeben sich ausschließlich aus den Garantiebedingungen des Herstellers.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers gegenüber der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist können Ansprüche ausschließlich aus einer bestehenden Herstellergarantie geltend gemacht werden, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abwicklung erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Kosten für Demontage, Wiedereinbau, Anfahrt, Fehlersuche oder sonstige Arbeitsleistungen sind von einer Herstellergarantie nur umfasst, soweit der Hersteller diese nach seinen Garantiebedingungen ausdrücklich übernimmt. Andernfalls sind diese Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten.
§ 12 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
3. Soweit für Wartungs-, Diagnose- oder Servicezwecke Fernzugriffe auf Anlagen erforderlich sind, erklärt sich der Auftraggeber mit der hierfür notwendigen Datenübertragung einverstanden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
